Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
§ 19a UrhG – Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 19a UrhG verweisen
- § 15 UrhG – Allgemeines
- § 48 UrhG – Öffentliche Reden
- § 78 UrhG – Öffentliche Wiedergabe
- § 95b UrhG – Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
Rechtsprechung zu § 19a UrhG
114 Entscheidungen zitieren § 19a UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 29.04.2010 – I ZR 69/08 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Vorschaubilder 1. Der Betreiber einer Suchmaschine, der Abbildungen von Werken, die Dritte ins Internet eingestellt haben, als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in der Trefferliste seiner Suchmaschine auflistet, macht die abgebildeten Werke nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich . 2. Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung …
BGH, Urt. v. 02.06.2022 – I ZR 53/17 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: uploaded II Der Betreiber einer Sharehosting-Plattform, der allgemeine Kenntnis von der Verfügbarkeit von Nutzern hochgeladener rechtsverletzender Inhalte hat oder haben müsste, nimmt selbst eine öffentliche Wiedergabe dieser Inhalte im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 2, § 19a UrhG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vor, wenn er ein solches Verhalten seiner Nutzer …
BGH, Urt. v. 22.04.2009 – I ZR 216/06 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Internet-Videorecorder UrhG § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2 a) Hersteller der Vervielfältigung einer Funksendung durch Aufnahme auf Bildoder Tonträger (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 UrhG) ist allein derjenige, der die körperliche Festlegung der Funksendung technisch bewerkstelligt, selbst wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben. b) …
BGH, Urt. v. 17.11.2014 – I ZR 177/13 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Möbelkatalog 1. Die Schutzschranke gemäß § 57 UrhG erfasst auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG. 2. Die Prüfung, ob ein Werk gemäß § 57 UrhG unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe ist, setzt zunächst die Bestimmung dieses Hauptgegenstandes voraus. Wird ein Gemälde zusammen mit zum …
BGH, Urt. v. 29.04.2010 – I ZR 39/08 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Session-ID 1. Bedient sich ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes aus § …
BGH, Urt. v. 12.05.2010 – I ZR 121/08 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Sommer unseres Lebens 1. Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen . 2. Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des …