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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 105 UrhG – Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder in der Berufungsinstanz zuständig ist, für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen, wenn dies der Rechtspflege dienlich ist.

(2) Die Landesregierungen werden ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Urheberrechtsstreitsachen für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte einem von ihnen zuzuweisen, wenn dies der Rechtspflege dienlich ist.

(3) Die Landesregierungen können die Ermächtigungen nach den Absätzen 1 und 2 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

(4) u. (5) (weggefallen)

Verweise

Vorschriften, die auf § 105 UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 105 UrhG

12 Entscheidungen zitieren § 105 UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 22.03.2016 – I ZB 44/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Gestörter Musikvertrieb Besteht für eine Rechtsmittelzuständigkeit eine landesgesetzliche Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen und erteilt das erstinstanzliche Gericht eine unzutreffende Belehrung über das für das Rechtsmittelverfahren zuständige Gericht, kann die Partei bei dem in der Rechtsmittelbelehrung angeführten Gericht fristwahrend Rechtsmittel einlegen, auch wenn …
  • BGH, Beschl. v. 07.06.2018 – I ZB 48/17 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Pizzafoto Besteht für eine Rechtsmittelzuständigkeit eine landesgesetzliche Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen und erteilt das erstinstanzliche Gericht eine unzutreffende Belehrung über das für das Rechtsmittelverfahren zuständige Gericht, kann die Partei bei dem in der Rechtsmittelbelehrung angeführten Gericht fristwahrend Rechtsmittel einlegen, auch wenn dessen …
  • BGH, Beschl. v. 06.06.2019 – I ZB 30/18 · 1. Zivilsenat

    Urheberrechtsstreit: Unrichtige Belehrung über das zuständige Rechtsmittelgericht

  • BGH, Beschl. v. 17.01.2013 – I ZR 194/12 · 1. Zivilsenat

    Urheberrechtsstreitsache: Gerichtszuständigkeit für Honorarklage eines Rechtsanwalts wegen Vertretung in einer Urheberrechtsangelegenheit

  • BGH, Urt. v. 12.05.2016 – I ZR 1/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Tannöd 1. Das für die Bestimmung des Gegenstandswerts eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs maßgebliche Interesse des Rechtsinhabers an der Unterlassung weiterer urheberrechtlicher Verstöße ist pauschalierend unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu bewerten und wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den …
  • BGH, Beschl. v. 24.02.2022 – V ZB 59/21 · 5. Zivilsenat

    Wohnungseigentumssache: Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim zuständigen Gericht

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