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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 104 UrhG – Rechtsweg

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

Für alle Rechtsstreitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, (Urheberrechtsstreitsachen) ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Für Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben, bleiben der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen und der Verwaltungsrechtsweg unberührt.

Rechtsprechung zu § 104 UrhG

5 Entscheidungen zitieren § 104 UrhG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 22.03.2016 – I ZB 44/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Gestörter Musikvertrieb Besteht für eine Rechtsmittelzuständigkeit eine landesgesetzliche Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen und erteilt das erstinstanzliche Gericht eine unzutreffende Belehrung über das für das Rechtsmittelverfahren zuständige Gericht, kann die Partei bei dem in der Rechtsmittelbelehrung angeführten Gericht fristwahrend Rechtsmittel einlegen, auch wenn …
  • BGH, Beschl. v. 06.06.2019 – I ZB 30/18 · 1. Zivilsenat

    Urheberrechtsstreit: Unrichtige Belehrung über das zuständige Rechtsmittelgericht

  • BGH, Beschl. v. 17.01.2013 – I ZR 194/12 · 1. Zivilsenat

    Urheberrechtsstreitsache: Gerichtszuständigkeit für Honorarklage eines Rechtsanwalts wegen Vertretung in einer Urheberrechtsangelegenheit

  • BAG, Urt. v. 27.03.2019 – 5 AZR 71/18 · 5. Senat

    Leitsatz: § 12 Nr. 7 Abs. 1 MTV Zeitschriften beschränkt die vergütungsfreie Nutzung der Urheberrechtsübertragung auf die Objekte, für die der Redakteur nach Maßgabe seines Arbeitsvertrags tätig ist bzw. war und - unter bestimmten, dort näher geregelten Voraussetzungen - auf die Nutzung der von dem Redakteur verfassten Texte in Archiven und Datenbanken. Nur diese - gleichsam tätigkeitsbezogene - …
  • BGH, Beschl. v. 07.06.2018 – I ZB 48/17 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Pizzafoto Besteht für eine Rechtsmittelzuständigkeit eine landesgesetzliche Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen und erteilt das erstinstanzliche Gericht eine unzutreffende Belehrung über das für das Rechtsmittelverfahren zuständige Gericht, kann die Partei bei dem in der Rechtsmittelbelehrung angeführten Gericht fristwahrend Rechtsmittel einlegen, auch wenn dessen …

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