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Zitierfest

UmwG · Umwandlungsgesetz

§ 225a UmwG – Möglichkeit des Formwechsels

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

Eine Partnerschaftsgesellschaft kann auf Grund eines Formwechselbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen.