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Zitierfest

UmwG · Umwandlungsgesetz

§ 215 UmwG – Formwechselbericht

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

Ein Formwechselbericht ist nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter der formwechselnden Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 215 UmwG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 215 UmwG? Zitiere den Wortlaut.“

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