Ein Ausgliederungsbericht ist für die Körperschaft oder den Zusammenschluß nicht erforderlich. Das Organisationsrecht der Körperschaft oder des Zusammenschlusses bestimmt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausgliederungsbeschluß erforderlich ist.
UmwG · Umwandlungsgesetz
§ 169 UmwG – Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluß
Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.