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Zitierfest

UmwG · Umwandlungsgesetz

§ 168 UmwG – Möglichkeit der Ausgliederung

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

Die Ausgliederung eines Unternehmens, das von einer Gebietskörperschaft oder von einem Zusammenschluß von Gebietskörperschaften, der nicht Gebietskörperschaft ist, betrieben wird, aus dem Vermögen dieser Körperschaft oder dieses Zusammenschlusses kann nur zur Aufnahme dieses Unternehmens durch eine Personenhandelsgesellschaft, eine Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft oder zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft sowie nur dann erfolgen, wenn das für die Körperschaft oder den Zusammenschluß maßgebende Bundes- oder Landesrecht einer Ausgliederung nicht entgegensteht.

Rechtsprechung zu § 168 UmwG

10 Entscheidungen zitieren § 168 UmwG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 30.08.2017 – 4 AZR 95/14 · 4. Senat

    Leitsatz: Die Bindung des Betriebserwerbers an die vom Betriebsveräußerer mit dem Arbeitnehmer individualrechtlich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag verstößt nicht gegen Art. 3 RL 2001/23/EG (juris: EGRL 23/2001) iVm. Art. 16 GRC (juris: EUGrdRCh). Der Erwerber kann die erforderlichen Anpassungen sowohl einvernehmlich im Wege des Änderungsvertrags als auch einseitig durch Erklärung …
  • BVerfG, Beschl. v. 25.01.2011 – 1 BvR 1741/09 · 1. Senat

    Leitsatz: Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung (Universitätsklinikum Gießen und Marburg)
  • BAG, Urt. v. 30.08.2017 – 4 AZR 61/14 · 4. Senat

  • BAG, Urt. v. 05.09.2012 – 4 AZR 696/10 · 4. Senat

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung bezüglich der Gewerkschaftszugehörigkeit

  • BAG, Urt. v. 15.12.2010 – 4 AZR 193/09 · 4. Senat

    (Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - Funktionszulage nach § 51 Abs 3 TVöD BT-K)

  • BAG, Urt. v. 05.09.2012 – 4 AZR 752/10 · 4. Senat

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