Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes.
TierSchG · Tierschutzgesetz
§ 16e TierSchG
Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022.
TierSchG · Tierschutzgesetz
Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes.