Das Bundesministerium erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlich sind.
TierSchG · Tierschutzgesetz
§ 16d TierSchG
Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022.