(1) (In-Kraft-Treten)
(2) (Außer-Kraft-Treten)
ThürSchulG · Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003
(1) (In-Kraft-Treten)
(2) (Außer-Kraft-Treten)
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 63 ThürSchulG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 63 ThürSchulG? Zitiere den Wortlaut.“