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Zitierfest

ThürBO · Thüringer Bauordnung (ThürBO) Vom 2. Juli 2024

§ 80 ThürBO – Teilbaugenehmigung

Amtliche Fassung, Stand 06.07.2026.

Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf Antrag in Textform schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich gestattet werden (Teilbaugenehmigung). § 78 gilt entsprechend.

Rechtsprechung zu § 80 ThürBO

Eine Entscheidung zitiert § 80 ThürBO.

  • BGH, Beschl. v. 15.04.2011 – BLw 12/10 · Senat für Landwirtschaftssachen

    Leitsatz: 1. Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage kann nach § 9 Abs. 6 GrdstVG genehmigt werden, weil die Sicherung und der Ausbau einer die Umwelt schonenden Energieversorgung zu den zu berücksichtigenden allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen gehört . 2. Soll das Grundstück als Abstandsfläche für eine auf dem Nachbargrundstück betriebene Anlage …

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