Zum Inhalt springen
Zitierfest

StVZO · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 31 StVZO – Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

Amtliche Fassung, Stand 10.06.2024.

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein.

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

Verweise

Vorschriften, die auf § 31 StVZO verweisen

  • § 19 StVZO – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
  • § 69a StVZO – Ordnungswidrigkeiten
  • § 41 FZV – Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
  • § 42 FZV – Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
  • § 43 FZV – Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer

Rechtsprechung zu § 31 StVZO

6 Entscheidungen zitieren § 31 StVZO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BayObLG, Beschl. v. 06.03.2024 – 202 ObOWi 168/24 · 2. Senat für Bußgeldsachen

    Bußgeldbemessung unter Berücksichtigung des durch die Tat gezogenen wirtschaftlichen Vorteils

  • BVerfG, Beschl. v. 01.04.2014 – 2 BvF 1/12, 2 BvF 3/12 · 2. Senat

    Teils unzulässige, teils unbegründete Normenkontrollanträge gegen die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (juris: LKWÜberlStVAusnV) vom 19.12.2011, wonach Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen im Güterverkehr …

  • BFH, Urt. v. 13.04.2011 – II R 49/09 · 2. Senat

    Leitsatz: Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist .
  • BGH, Beschl. v. 14.02.2017 – 4 StR 422/15 · 4. Strafsenat

    Leitsatz: Der Tatrichter ist in Fällen, in denen die Fahrt mit dem Kraftfahrzeug nicht im zeitlichen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Cannabiskonsum erfolgt, aus Rechtsgründen nicht gehindert, beim Fehlen gegenläufiger Beweisanzeichen aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert erreichenden THC-Konzentration im Blut auf ein objektiv und subjektiv sorgfaltswidriges Verhalten im Sinne des § …
  • BayObLG, Beschl. v. 07.07.2025 – 202 ObOWi 278/25 · 2. Senat für Bußgeldsachen

    Leitsatz: 1. Die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung i. S. d. § 30 Abs. 1 OWiG erfordert die Feststellung, dass eine der dort genannten natürlichen Personen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen hat, durch die Pflichten der juristischen Person bzw. Personenvereinigung verletzt worden sind oder durch die diese bereichert worden ist oder werden sollte. …
  • BGH, Urt. v. 11.06.2024 – VI ZR 133/23 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Die zu § 31 BGB entwickelten Grundsätze der Repräsentantenhaftung sind nicht auf § 111 Satz 1 SGB VII zu übertragen.

Weitere Entscheidungen zu § 31 StVZO suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 31 StVZO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 31 StVZO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten