Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Eingangsformel StVollzG
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.