Aus dem Abschlußzeugnis über eine ausbildende oder weiterbildende Maßnahme darf die Gefangenschaft eines Teilnehmers nicht erkennbar sein.
StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 40 StVollzG – Abschlußzeugnis
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
Rechtsprechung zu § 40 StVollzG
Eine Entscheidung zitiert § 40 StVollzG.
BSG, Urt. v. 17.12.2024 – B 11 AL 10/23 R · 11. Senat
Leitsatz: Bei Gefangenen besteht nicht nur an arbeitsfreien Wochenend- und Feiertagen, sondern auch an anderen arbeitsfreien Tagen Versicherungspflicht, die der Erfüllung der Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld dient, wenn diese innerhalb eines zusammenhängenden Arbeitsabschnitts einen Monat nicht überschreiten.