Der Gefangene ist zu einer Arbeit, Beschäftigung oder Hilfstätigkeit nicht verpflichtet.
StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 175 StVollzG – Arbeit
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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„Was regelt § 175 StVollzG? Zitiere den Wortlaut.“