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Zitierfest

StVO · Straßenverkehrs-Ordnung

§ 50 StVO – Sonderregelung für die Insel Helgoland

Amtliche Fassung, Stand 30.01.2026.

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 50 StVO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 50 StVO? Zitiere den Wortlaut.“

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