Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
StVG · Straßenverkehrsgesetz
§ 14 StVG – Verjährung
Amtliche Fassung, Stand 25.09.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Claude § 14 StVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 14 StVG? Zitiere den Wortlaut.“