Zum Inhalt springen
Zitierfest

StVG · Straßenverkehrsgesetz

§ 14 StVG – Verjährung

Amtliche Fassung, Stand 25.09.2026.

Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 14 StVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 StVG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten