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Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 343 StGB – Aussageerpressung

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an

  • 1. einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung,
  • 2. einem Bußgeldverfahren oder
  • 3. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren

berufen ist, einen anderen körperlich mißhandelt, gegen ihn sonst Gewalt anwendet, ihm Gewalt androht oder ihn seelisch quält, um ihn zu nötigen, in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 343 StGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 343 StGB? Zitiere den Wortlaut.“

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