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Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 29 StGB – Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 29 StGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 29 StGB? Zitiere den Wortlaut.“

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