Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
StGB · Strafgesetzbuch
§ 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung
Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.
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