Zum Inhalt springen
Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 222 StGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 222 StGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten