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Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 22 StGB – Begriffsbestimmung

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 22 StGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 22 StGB? Zitiere den Wortlaut.“

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