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Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 199 StGB – Wechselseitig begangene Beleidigungen

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.

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