Jede Steuerberaterkammer gibt sich ihre Satzung selbst. Die Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Satzung und deren Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
StBerG · Steuerberatungsgesetz
§ 78 StBerG – Satzung
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.
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„Was regelt § 78 StBerG? Zitiere den Wortlaut.“