Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, und deren steuerrechtliche Beurteilung.
StBerG · Steuerberatungsgesetz
§ 33 StBerG – Inhalt der Tätigkeit
Verweise
Vorschriften, die auf § 33 StBerG verweisen
- § 55f StBerG – Berufshaftpflichtversicherung
- § 58 StBerG – Tätigkeit als Angestellter
- § 67 StBerG – Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsprechung zu § 33 StBerG
29 Entscheidungen zitieren § 33 StBerG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 15.11.2023 – IV ZR 277/22 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Ein Verstoß ist im Bereich eines unternehmerischen Risikos im Sinne der Ausschlussklausel in A. 5.3 a) BBR-S begangen, wenn der Steuerberater entweder in einem fremden Unternehmen unternehmerisch tätig geworden ist oder eine unternehmerische Investitionsentscheidung des Steuerberaters sein dem Verstoß zugrundeliegendes Verhalten beeinflusst hat. 2. Für die Abgrenzung einer versicherten …
BSG, Urt. v. 07.07.2020 – B 12 R 17/18 R (amtliche Veröffentlichung) · 12. Senat
Leitsatz: Fehlt dem Geschäftsführer einer Berufsausübungsgesellschaft in Form einer GmbH die gesellschaftsrechtlich eingeräumte Rechtsmacht, ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung zu verhindern, ist er abhängig beschäftigt, auch wenn er eine freiberufliche, fachlich weisungsunabhängige Tätigkeit für die GmbH ausübt.
BFH, Beschl. v. 20.05.2014 – II R 44/12 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat
Leitsatz: Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Art. 5 der Richtlinie 2005/36/EG einer Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit für den Fall entgegen, dass eine nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründete Steuerberatungsgesellschaft im Mitgliedstaat ihrer Niederlassung, in dem die steuerberatende Tätigkeit nicht reglementiert ist, eine Steuererklärung …
BSG, Urt. v. 14.11.2013 – B 9 SB 5/12 R (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat
Leitsatz: 1. Ein Steuerberater erbringt als Bevollmächtigter in Antragsverfahren zu Erstfeststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht bis zur Bescheiderteilung grundsätzlich keine Rechtsdienstleistungen. 2. In Widerspruchsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ist ein Steuerberater (grundsätzlich) nicht befugt als Verfahrensbevollmächtigter aufzutreten.
BGH, Urt. v. 13.03.2014 – IX ZR 23/10 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Zivilsenat
Leitsatz: Sanierungserlass 1. Steht einer Finanzbehörde ein Ermessensspielraum zu oder ist eine Bindung aufgrund allgemeiner Verwaltungsübung eingetreten, muss das Regressgericht im Steuerberaterhaftungsprozess die mutmaßliche Behördenentscheidung feststellen. Ergibt sich die Bindung der Finanzbehörde und eine Ermessensreduzierung auf Null aus einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift, gibt diese die …
BGH, Beschl. v. 21.01.2021 – III ZR 161/19 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Zivilsenat
Steuerberaterhaftung: Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger Auskunftserteilung
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„Was regelt § 33 StBerG? Zitiere den Wortlaut.“