Zum Inhalt springen
Zitierfest

StBerG · Steuerberatungsgesetz

§ 168 StBerG – Inkrafttreten des Gesetzes

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am ersten Kalendertage des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) § 166 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 168 StBerG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 168 StBerG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten