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Zitierfest

StBerG · Steuerberatungsgesetz

§ 159 StBerG – Zwangsmittel

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach der Abgabenordnung.

Verweise

Vorschriften, die auf § 159 StBerG verweisen

Rechtsprechung zu § 159 StBerG

2 Entscheidungen zitieren § 159 StBerG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 10.11.2015 – VII R 43/14 · 7. Senat

    Leitsatz: NV: Teilt ein Lohnsteuerhilfeverein nach § 7 DVLStHV der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde eine Änderung der Anschrift und damit eine Verlegung des Sitzes einer Beratungsstelle mit, führt der bloße Umstand der Sitzverlegung nicht zur Schließung und zu einer dadurch erforderlichen Löschung, so dass die Beratungsstelle unter der neuen Anschrift wieder neu eröffnet werden müsste.
  • BFH, Urt. v. 18.01.2017 – II R 33/16 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO a.F. durfte sich jedenfalls dann auf alle anhängigen und künftigen Verwaltungsverfahren des Vollmachtgebers im Zuständigkeitsbereich eines Finanzamts beziehen, wenn die Verfahren von der erteilten Vollmacht umfasst wurden. 2. Eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft, die nach deutschem Recht nicht befugt ist, sich beim BFH …

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