Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.
StBerG · Steuerberatungsgesetz
§ 131 StBerG – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.
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