Zum Inhalt springen
Zitierfest

StBerG · Steuerberatungsgesetz

§ 131 StBerG – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 131 StBerG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 131 StBerG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten