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Zitierfest

StBerG · Steuerberatungsgesetz

§ 128 StBerG – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht.

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