Für die Verhandlungen und Entscheidungen über Beschwerden ist der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht zuständig.
StBerG · Steuerberatungsgesetz
§ 126 StBerG – Beschwerde
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.