Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift bei dem Landgericht einreicht.
StBerG · Steuerberatungsgesetz
§ 114 StBerG – Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 114 StBerG verweisen
- § 48 StBerG – Wiederbestellung
- § 117 StBerG – Inhalt der Anschuldigungsschrift
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