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Zitierfest

StBerG · Steuerberatungsgesetz

§ 114 StBerG – Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift bei dem Landgericht einreicht.

Verweise

Vorschriften, die auf § 114 StBerG verweisen

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