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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 86 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Wird während des Vorverfahrens der Verwaltungsakt abgeändert, so wird auch der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens; er ist der Stelle, die über den Widerspruch entscheidet, unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsprechung zu § 86 SGG

140 Entscheidungen zitieren § 86 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 24.06.2020 – B 4 AS 7/20 R · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Verwaltungsakt wird jedenfalls im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht kraft Gesetzes Gegenstand eines anhängigen Vorverfahrens gegen einen Verwaltungsakt, der einen anderen Zeitraum betrifft. 2. Nebenkostenerstattungen, die nicht die Kosten für Haushaltsenergie betreffen, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nur dann nicht, wenn und soweit sie auf Zahlungen …
  • BSG, Urt. v. 05.07.2017 – B 14 AS 36/16 R · 14. Senat

    Leitsatz: Eine abschließende Entscheidung über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ersetzt und erledigt eine vorläufige Entscheidung und wird Gegenstand des gegen diese laufenden Widerspruchsverfahrens.
  • BSG, Urt. v. 11.12.2024 – B 6 KA 11/23 R · 6. Senat

    Leitsatz: Zur Erledigung eines Konkurrentenstreits um die Besetzung eines freien Arztsitzes, wenn die dem ausgewählten Bewerber erteilte Anstellungsgenehmigung in eine Zulassung des angestellten Arztes umgewandelt wird.
  • BSG, Urt. v. 24.09.2020 – B 9 SB 4/19 R · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Widerspruch ist auch dann erfolgreich, wenn sich im Widerspruchsverfahren die Sachlage zugunsten des Widerspruchsführers ändert und deshalb eine für ihn günstige Entscheidung ergeht. 2. Die Möglichkeit, kostenfrei ein Neufeststellungsverfahren auf Festsetzung eines höheren Grades der Behinderung durchzuführen, steht der Erstattung der Kosten eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens nicht …
  • BSG, Urt. v. 28.08.2018 – B 8 SO 31/16 R · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Die Regelung über eine Erstattungsforderung, die zugleich mit der teilweisen Aufhebung einer Bewilligung geltend gemacht wird, ist in das Widerspruchsverfahren gegen die Aufhebungsverfügung einzubeziehen. 2. Eine Entscheidung über die Aufrechnung einer Leistung bis auf das Unerlässliche mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe auf Erstattung wird nicht Gegenstand des Widerspruchsverfahrens …
  • BSG, Urt. v. 25.04.2018 – B 8 SO 23/16 R · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Mit der fristwahrenden Abgabe einer Klageschrift ua bei einer anderen inländischen Behörde ist keine naheliegende Möglichkeit der Übermittlung an das zuständige Gericht aufgezeigt, die ein Rechtsanwalt bei einer von ihm nicht zu vertretenen Störung des üblichen Übertragungswegs zur Wahrung eigener Sorgfaltspflichten nutzen müsste. 2. Bei einer unzulässigen Klage kann ein abändernder oder …

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