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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 56a SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen können nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn behördliche Verfahrenshandlungen vollstreckt werden können oder gegen einen Nichtbeteiligten ergehen.

Rechtsprechung zu § 56a SGG

9 Entscheidungen zitieren § 56a SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 10.09.2020 – B 3 KR 11/19 R · 3. Senat

    Leitsatz: Zum Rechtsschutz gegen den ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff betreffenden Nutzenbewertungsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (erste Stufe), wenn kein Schiedsspruch über den Erstattungsbetrag (zweite Stufe) ergangen ist, sondern eine Erstattungsbetragsvereinbarung getroffen wurde.
  • BSG, Beschl. v. 23.02.2022 – B 9 SB 53/21 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zurückweisung eines Bevollmächtigten im Verwaltungsverfahren - Möglichkeit der isolierten Anfechtung der Zurückweisung durch den Vertretenen - Rentenberater in Schwerbehindertenangelegenheiten - Darlegungsanforderungen

  • BSG, Beschl. v. 17.12.2019 – B 1 KR 73/18 B · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Eine nicht isoliert gerichtlich angreifbare behördliche Verfahrenshandlung ist jede behördliche Maßnahme, die im Zusammenhang mit einem schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren steht und der Vorbereitung einer regelnden Sachentscheidung dient. 2. Hat das Rechtsmittelgericht Zweifel an der Prozessfähigkeit eines Klägers, muss es einen besonderen Vertreter bestellen …
  • BSG, Urt. v. 08.08.2019 – B 3 KR 16/18 R · 3. Senat

    Leitsatz: 1. In der Vorinstanz am Rechtsstreit als "Beklagte" am Verfahren Beteiligte müssen in der Rechtsmittelinstanz nicht - entsprechend ihrer zutreffenden Rolle - als notwendig Beizuladende formell beigeladen werden, wenn sich dies auf das Ergebnis des Rechtsstreits nicht auswirkt. 2. Der Schiedsstelle steht grundsätzlich die Befugnis zu, vorab formell über die am Schiedsverfahren Beteiligten zu …
  • BSG, Beschl. v. 30.06.2022 – B 5 R 15/22 B · 5. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Geltendmachung von Rechtsbehelfen gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen

  • BSG, Beschl. v. 10.03.2022 – B 5 R 309/21 B · 5. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Geltendmachung von Rechtsbehelfen gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen

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