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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 1 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 1 SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 1 SGG

8 Entscheidungen zitieren § 1 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 12.12.2024 – B 12 R 8/22 R · 12. Senat

    Leitsatz: Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Syndikusrechtsanwalt erfordert für eine Rückwirkung einen gesonderten Antrag bis zum 1.4.2016 auch dann, wenn ein Verfahren auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem bis zum 31.12.2015 geltenden Recht noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgeschlossen war.
  • BSG, Urt. v. 17.12.2014 – B 8 SO 15/13 R · 8. Senat

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - kein Anspruch auf Erteilung einer Zustimmung zu den Umzugskosten ohne Vorliegen eines konkreten Wohnungsangebotes

  • BSG, Urt. v. 30.09.2010 – B 10 EG 7/09 R · 10. Senat

    (Erziehungsgeldanspruch - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - § 1 Abs 6 BErzGG idF vom 13.12.2006 - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis - Erwerbsberechtigung - Erwerbstätigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - Behörde - Beteiligtenfähigkeit - Prozessführungsbefugnis)

  • BSG, Urt. v. 30.09.2010 – B 10 EG 6/09 R · 10. Senat

    (Erziehungsgeldanspruch - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - § 1 Abs 6 BErzGG idF vom 13.12.2006 - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis - Erwerbsberechtigung - Erwerbstätigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - Behörde - Beteiligtenfähigkeit - Prozessführungsbefugnis)

  • BSG, Urt. v. 24.03.2026 – B 2 U 19/23 R · 2. Senat

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit gemäß § 9 Abs 2 - posttraumatische Belastungsstörung eines Leichenumbetters - aktuelle Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - bestimmte Berufsgruppe - Anforderungen an die Bezeichnung des erfassten Personenkreises

  • BSG, Urt. v. 12.12.2024 – B 12 R 7/22 R · 12. Senat

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