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Zitierfest

SGB XI · Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)

Anlage 2 SGB XI – (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte) Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2026.
ModuleModuleGewichtung0 Keine1 Geringe2 Erhebliche3 Schwere4 Schwerste
1MobilitätMobilität10 %0 – 12 – 34 – 56 – 910 – 15Summe der Einzelpunkte im Modul 1
1MobilitätMobilität10 %02,557,510Gewichtete Punkte im Modul 1
2Kognitive und kommunikative FähigkeitenKognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %0 – 12 – 56 – 1011 – 1617 – 33Summe der Einzelpunkte im Modul 2
3Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenVerhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %01 – 23 – 45 – 67 – 65Summe der Einzelpunkte im Modul 3
Höchster Wert aus Modul 2 oder Modul 315 %03,757,511,2515Gewichtete Punkte für die Module 2 und 3
4SelbstversorgungSelbstversorgung40 %0 – 23 – 78 – 1819 – 3637 – 54Summe der Einzelpunkte im Modul 4
4SelbstversorgungSelbstversorgung40 %010203040Gewichtete Punkte im Modul 4
5Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und BelastungenBewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen20 %012 – 34 – 56 – 15Summe der Einzelpunkte im Modul 5
5Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und BelastungenBewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen20 %05101520Gewichtete Punkte im Modul 5
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteGestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %01 – 34 – 67 – 1112 – 18Summe der Einzelpunkte im Modul 6
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteGestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %03,757,511,2515Gewichtete Punkte im Modul 6
7Außerhäusliche AktivitätenAußerhäusliche AktivitätenDie Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.
8HaushaltsführungHaushaltsführungDie Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.

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