Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der physikalischen Therapie sowie der Sprach- und Beschäftigungstherapie.
SGB VII · Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
§ 30 SGB VII – Heilmittel
Rechtsprechung zu § 30 SGB VII
5 Entscheidungen zitieren § 30 SGB VII: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 12.11.2013 – B 1 KR 27/12 R · 1. Senat
Krankenversicherung - Heilmittel - keine Begrenzung des Erstattungsanspruchs eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung gegen eine gesetzliche Krankenkasse durch die lediglich präventiven Zwecken dienenden Heilmittelkombinationen und Verordnungsintervalle der Heilmittel-Richtlinien (juris …
BSG, Urt. v. 13.12.2016 – B 1 KR 25/16 R · 1. Senat
(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 - zuständiger Leistungsträger - unzuständiger Leistungsträger - gesetzliche Krankenkasse - gesetzliche Unfallversicherung - keine Bindungswirkung der nachträglich ablehnenden Verwaltungsentscheidung des die Erstattung …
BSG, Urt. v. 13.12.2016 – B 1 KR 29/15 R · 1. Senat
Leitsatz: Erbringt ein Träger eine Sozialleistung, verneint er aber später seine Leistungspflicht gegenüber dem Empfänger und fordert er von einem anderen Träger Erstattung, ist er gegenüber diesem Träger nicht schon deshalb als unzuständiger Leistungsträger anzusehen, weil er seine Leistungspflicht gegenüber dem Empfänger verneint hat.
BSG, Urt. v. 15.03.2012 – B 3 KR 2/11 R · 3. Senat
Leitsatz: Allergendichte Matratzenkomplettumhüllungen (Encasings) sind nur dann von der Leistungspflicht der Krankenkassen umfasst, wenn ihre Verwendung bei bereits langjährig erkrankten Erwachsenen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse geeignet ist, den Erfolg einer allergologischen Krankenbehandlung zu sichern.
LSG Bayern, Urt. v. 11.12.2025 – L 17 U 149/23 · 17. Senat
Leitsatz: 1. Eine Klage, die pauschal auf die Erstattung von Fahrtkosten für die zukünftige Behandlung von Unfallfolgen oder pauschal auf die Gewährung von Heilbehandlung gerichtet ist, ist unzulässig. (Rn. 47) 2. Zur Frage der Anerkennung weiterer Folgen eines Arbeitsunfalls im Bereich der rechten Hand sowie der Wirbelsäule. (Rn. 52) 3. Zur Würdigung eines Sachverständigengutachtens, wenn ein Beteiligter …
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