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Zitierfest

SGB VII · Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

§ 102 SGB VII – Schriftform

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

In den Fällen des § 36a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Vierten Buches wird die Entscheidung über einen Anspruch auf eine Leistung schriftlich erlassen.

Rechtsprechung zu § 102 SGB VII

15 Entscheidungen zitieren § 102 SGB VII, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 24.07.2012 – B 2 U 9/11 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Maßstab für die objektive Kausalitätsbeurteilung ist der neueste anerkannte Stand des Erfahrungswissens in dem einschlägigen Wissenschaftsgebiet, dessen Feststellung für eine objektive Urteilsfindung unerlässlich ist. 2. Bestreitet nach rechtzeitiger Einführung eines wissenschaftlichen Erfahrungssatzes in den Prozess einer der Beteiligten dessen Vorliegen oder Tragweite, so wird das Gericht im …
  • BSG, Urt. v. 05.07.2011 – B 2 U 17/10 R · 2. Senat

    Leitsatz: § 11 SGB 7 stellt eine spezielle Zurechnungsnorm dar, die weitere Gesundheitsschäden (als mittelbare Unfallfolgen) auch dann einem anerkannten Versicherungsfall zurechnet, wenn diese mittelbaren Folgen erst durch einen der in § 11 SGB 7 umschriebenen Tatbestände (wie etwa eine Heilbehandlung) wesentlich verursacht worden sind.
  • BSG, Urt. v. 27.03.2012 – B 2 U 7/11 R · 2. Senat

    Leitsatz: Das Betreten der Autobahn in der Absicht, einen den Straßenverkehr objektiv gefährdenden Gegenstand zu beseitigen, ist als Hilfeleistung bei gemeiner Gefahr gesetzlich unfallversichert.
  • BSG, Urt. v. 15.05.2012 – B 2 U 8/11 R · 2. Senat

    Leitsatz: Als Beschäftigte sind kraft Gesetzes Personen unfallversichert, wenn die von ihnen zum Zeitpunkt eines Unfalls vorgenommene Verrichtung entweder darauf gerichtet ist, eine objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis zu erfüllen, oder wenn sie eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornehmen, um eine vermeintliche Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis zu …
  • BSG, Urt. v. 13.11.2012 – B 2 U 27/11 R · 2. Senat

    Leitsatz: Ausgleichsübungen eines Berufssportlers sind auch dann nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen, wenn er vom Arbeitgeber hierzu angehalten wird.
  • BSG, Urt. v. 15.05.2012 – B 2 U 31/11 R · 2. Senat

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare Unfallfolge - Ursachenzusammenhang - Theorie der wesentlichen Bedingung - psychische Erkrankung infolge einer objektiv nicht gebotenen berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung - mittelgradige depressive Störung - …

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