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Zitierfest

SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 6 SGB I – Minderung des Familienaufwands

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.

Rechtsprechung zu § 6 SGB I

26 Entscheidungen zitieren § 6 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 18.08.2011 – B 10 EG 7/10 R · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Der Bemessungszeitraum für das Elterngeld umfasst auch bei Nichtberücksichtigung bestimmter Kalendermonate vor dem Monat der Geburt stets zwölf Kalendermonate. 2. § 2 Abs 7 S 5 und 6 BEEG idF vom 5.12.2006, wonach unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Kalendermonate vor dem Monat der Geburt bei der Bestimmung des zwölfmonatigen Bemessungszeitraums für das Elterngeld unberücksichtigt …
  • BSG, Urt. v. 26.03.2014 – B 10 EG 4/13 R · 10. Senat

    Elterngeld - Höhe - selbstständige und nichtselbständige Arbeit - vorgeburtliches Einkommen - Bemessungszeitraum - steuerlicher Veranlagungszeitraum - negative Einkünfte - nachgeburtliches Einkommen - Berücksichtigung von Einnahmen aus Gewerbebetrieb - Unternehmensbeteiligung an einer …

  • BSG, Urt. v. 04.09.2013 – B 10 EG 6/12 R · 10. Senat

    Leitsatz: Die Absenkung des Leistungssatzes für die Berechnung des Elterngelds von 67 auf 65 Prozent durch das am 1.1.2011 in Kraft getretene Haushaltsbegleitgesetz 2011 erfasst auch laufende Leistungsfälle und verstößt insoweit nicht gegen das Grundgesetz.
  • BSG, Urt. v. 21.02.2013 – B 10 EG 12/12 R · 10. Senat

    Leitsatz: Im Bemessungszeitraum bezogenes Insolvenzgeld ist bei der Berechnung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen.
  • BSG, Urt. v. 05.04.2012 – B 10 EG 10/11 R · 10. Senat

    Leitsatz: Das bei der Bemessung des Elterngelds zu berücksichtigende Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist in dem Zeitraum erzielt, in dem es dem Elterngeldberechtigten tatsächlich zugeflossen ist.
  • BSG, Urt. v. 15.12.2011 – B 10 EG 1/11 R · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Eltern, die nach der Geburt des Kindes gleichzeitig eine elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit ausüben, können weder zusammen mehr als zwölf bzw vierzehn Monatsbeträge noch Elterngeld ohne Berücksichtigung ihres während der Bezugszeit erzielten Erwerbseinkommens beanspruchen. 2. Der Gesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht gehalten, eine besondere Regelung zum doppelten …

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