Zum Inhalt springen
Zitierfest

SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 19a SGB I – Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) Nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende können in Anspruch genommen werden

  • 1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit,
  • 2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

(2) Zuständig sind die Agenturen für Arbeit und die sonstigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, sowie die kreisfreien Städte und Kreise, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind. In den Fällen des § 6a des Zweiten Buches ist abweichend von Satz 1 der zugelassene kommunale Träger zuständig.

Verweise

Vorschriften, die auf § 19a SGB I verweisen

Rechtsprechung zu § 19a SGB I

14 Entscheidungen zitieren § 19a SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 30.06.2021 – B 4 AS 70/20 R · 4. Senat

    Leitsatz: Eine Berufung bedarf bei einem Beschwerdewert von bis zu 750 Euro der Zulassung, wenn im sogenannten Überprüfungsverfahren höheres Arbeitslosengeld II für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr begehrt wird, dies aber die Rücknahme von bestandskräftigen Verwaltungsakten voraussetzt, mit denen Arbeitslosengeld II jeweils für sechs Monate bewilligt wurde.
  • BSG, Urt. v. 31.10.2012 – B 13 R 11/11 R · 13. Senat

    Leitsatz: Hat der Leistungsberechtigte Arbeitslosengeld und aufstockende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (für Unterkunft und Heizung) bezogen, ohne dass Erwerbsfähigkeit vorgelegen hat, ist der Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Rentenversicherungsträger gegenüber dem des SGB 2-Leistungsträgers vorrangig, wenn rückwirkend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus …
  • EuGH, Urt. v. 11.11.2014 – C-333/13 · Große Kammer

    Elisabeta Dano und Florin Dano gegen Jobcenter Leipzig. Vorlage zur Vorabentscheidung – Freizügigkeit – Unionsbürgerschaft – Gleichbehandlung – Nicht erwerbstätige Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhalten – Ausschluss dieser Personen …

  • BSG, Urt. v. 02.04.2014 – B 4 AS 26/13 R · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Eingliederungsvereinbarung iS des SGB 2 ist - unabhängig von ihrer Rechtsqualität - nichtig, wenn sie die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts regelt. 2. Der gesetzliche Ausschluss Studierender von ergänzenden Unterkunftsleistungen nach dem SGB 2 ist - wenn sie einen Anspruch auf Ausbildungsförderungsleistungen haben und außerhalb des Elternhauses leben - mit dem …
  • BSG, Urt. v. 26.05.2011 – B 14 AS 54/10 R · 14. Senat

    Leitsatz: Für die als Verwaltungsakt zu qualifizierende Festsetzung von Mahngebühren waren nach dem bis zum 31.12.2010 geltenden Recht der Grundsicherung allein die Arbeitsgemeinschaften sachlich zuständig. Eine Übertragung der Aufgabe "Forderungseinzug" auf die Bundesagentur für Arbeit war nicht zulässig.
  • BVerfG, Urt. v. 20.12.2007 – 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 · 2. Senat

    Leitsatz: Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II widersprechen dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen.

Weitere Entscheidungen zu § 19a SGB I suchen