Das Bundesministerium der Verteidigung berichtet dem Deutschen Bundestag halbjährlich, beginnend ab dem 1. Januar 2027, über die Entwicklung des Aufwuchses und die sich daraus ergebende Entwicklung der Reserve. Dabei ist der Bericht über das militärische Personal nach Statusgruppen und Verpflichtungszeiten aufzuschlüsseln.
SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
§ 91a SG – Bericht über den Aufwuchs des militärischen Personals und der Reserve
Amtliche Fassung, Stand 09.01.2026.
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„Was regelt § 91a SG? Zitiere den Wortlaut.“