SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
§ 74 SG – Beendigung der Dienstleistungen
Amtliche Fassung, Stand 09.01.2026.
Rechtsprechung zu § 74 SG
Eine Entscheidung zitiert § 74 SG.
BVerwG, Beschl. v. 04.03.2026 – 2 AV 1.26 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat
örtliche Zuständigkeit; Wohnsitz bei Entlassungsverfügung
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