Von Dienstleistungen sind befreit
- 1. ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,
- 2. Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben,
- 3. hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht,
- 4. schwerbehinderte Menschen und
- 5. Dienstleistungspflichtige, die auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages für die Dauer einer Tätigkeit in einer internationalen Behörde eine entsprechende Befreiung genießen.