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Zitierfest

SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

§ 43 SG – Beendigungsgründe

Amtliche Fassung, Stand 09.01.2026.

(1) Das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten endet durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand nach Maßgabe der Vorschriften über die rechtliche Stellung der Berufssoldaten im Ruhestand.

(2) Das Dienstverhältnis endet ferner durch

  • 1. Umwandlung,
  • 2. Entlassung,
  • 3. Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten oder
  • 4. Entfernung aus dem Dienstverhältnis durch Urteil in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren.

Rechtsprechung zu § 43 SG

6 Entscheidungen zitieren § 43 SG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 04.03.2021 – 2 WD 11/20 · 2. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: 1. § 84 Abs. 1 WDO verbietet nicht die Verwertung von Tatsachenfeststellungen, die im strafgerichtlichen Verfahren auf der Grundlage eines verständigungsbasierten Geständnisses nach Maßgabe des § 257c StPO getroffen wurden. 2. Rügt ein Soldat Mängel des strafgerichtlichen Verfahrens, die weder offensichtlich noch im strafprozessualen Rechtsmittelverfahren geltend gemacht worden sind, besteht …
  • BVerwG, Beschl. v. 30.04.2026 – 1 WB 48.25 · 1. Wehrdienstsenat

    Versetzung in die Bundeswehrverwaltung

  • BVerwG, Beschl. v. 16.07.2025 – 1 W-VR 8.25 · 1. Wehrdienstsenat

    Versetzung in einen anderen Uniformträgerbereich; Dienststelle der Bundeswehrverwaltung

  • BVerwG, Beschl. v. 29.02.2024 – 1 WB 22/23 · 1. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Liegt der hinreichende Verdacht vor, dass ein Stabsoffizier und Vorgesetzter wiederholt den Befehl verweigert hat, die Impfung gegen den COVID-19-Erreger zu dulden und besteht wegen der Weiterleitung impfkritischer Stellungnahmen über dienstliche E-Mailadressen an Kameraden die Gefahr einer negativen Beispielswirkung, rechtfertigt dies ein Verbot der Dienstausübung nach § 22 Satz 1 des …
  • BVerwG, Beschl. v. 31.03.2023 – 1 W-VR 2/23 · 1. Wehrdienstsenat

    Unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Konkurrentenstreit um einen A 16-Dienstposten

  • BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 – 2 B 2/20 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das der zuständigen Behörde der Bundeswehr eingeräumte Ermessen hinsichtlich des Wiederaufgreifens des Verfahrens bei einem bestandskräftigen rechtswidrigen Verwaltungsakt (§ 51 Abs. 5 i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG) ist nicht deswegen auf Null reduziert, weil bei der Rückforderung von Ausbildungskosten gemäß § 56 Abs. 4 SG a.F. Stundungszinsen festgesetzt worden waren, für die es nach der …

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