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Zitierfest

SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

§ 39 SG – Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten

Amtliche Fassung, Stand 09.01.2026.

In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten können berufen werden

  • 1. Unteroffiziere, Feldwebelanwärter jedoch erst mit der Beförderung zum Feldwebel,
  • 2. Offizieranwärter nach Abschluss des für ihre Laufbahn vorgesehenen Ausbildungsganges mit der Beförderung zum Leutnant, Geoinformationsoffizieranwärter nach Abschluss des für ihre Laufbahn vorgesehenen Ausbildungsganges mit der Beförderung zum Oberleutnant, Sanitätsoffizieranwärter mit der Beförderung zum Stabsarzt, Stabsveterinär, Stabsapotheker und Militärmusikoffizieranwärter mit der Beförderung zum Hauptmann,
  • 3. Offiziere auf Zeit,
  • 4. Offiziere der Reserve.

Rechtsprechung zu § 39 SG

11 Entscheidungen zitieren § 39 SG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 25.02.2021 – 1 WB 32/20 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: 1. Die Ausgestaltung der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (§ 40 SLV) als eine reine Berufssoldaten-Laufbahn ist mit dem Soldatengesetz vereinbar. 2. Die Höchstaltersgrenze des vollendeten 40. Lebensjahres für die Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten (§ 48 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BHO) ist …
  • BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 – 2 C 11/11 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge für die Besetzung von Berufssoldatenstellen mit Zeitsoldaten stellt keine Organisationsentscheidung dar, sondern unterfällt dem Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG. 2. Das Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge ist kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG für die Bewerberauswahl. 3. Es kann dahinstehen, ob der …
  • BVerfG, Beschl. v. 03.07.2014 – 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Möglichkeit der Dienstgradherabsetzung gem §§ 58, 62 WDO (juris: WDO 2002) - Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oder des Gleichheitssatzes (Art 20 Abs 3 GG; Art 3 Abs 1 GG) nicht …

  • BVerwG, Beschl. v. 23.07.2025 – 2 B 1.25 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Endgültiger Vertrauensverlust durch Verletzung der politischen Treuepflicht; kein besonderes Vertrauensverhältnis unter Kollegen

  • BVerwG, Beschl. v. 15.11.2023 – 2 B 9/23 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: Für die Anwendung der Vorschriften über die Rückforderung von Ausbildungskosten im Soldatengesetz ist der Status maßgebend, den der Soldat im Zeitpunkt der Entlassung innehat, nicht der Status im Zeitpunkt seiner Ausbildung.
  • BVerwG, Beschl. v. 31.03.2022 – 1 WB 50/21 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Wehrdienstsenat

    Leitsatz: Ist in einer dienstlichen Beurteilung nicht zwingend auf die Befähigung zu einem Laufbahnaufstieg einzugehen, so kann das Fehlen einer entsprechenden Empfehlung nicht als Begründung für die Versagung des Aufstiegs dienen.

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