Der Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den evangelischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein vom 23. April 1957 (GVOBl. Schl.-H. S. 73) bleibt auch gegenüber der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland als Rechtsnachfolgerin in diesem Vertrag unberührt.
SchulG SH · Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG) Vom 24. Januar 2007
§ 139 SchulG SH – Staatskirchenvertrag
Amtliche Fassung, Stand 29.01.2025.
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