Berufsschulen, Berufsfachschulen, Höhere Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Fachgymnasien sind in der Regel organisatorisch zu verbinden und zu beruflichen Schulen zusammenzufassen. Sie tragen die Bezeichnung „Berufliche Schule“. Die beruflichen Schulen werden zu Regionalen Beruflichen Bildungszentren entwickelt, die für ein regional abgestimmtes Bildungsangebot sorgen. Regionale Berufliche Bildungszentren erfüllen ihre Aufgaben möglichst selbstständig.
SchulG M-V · Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010
§ 29 SchulG M-V – Zusammenfassung beruflicher Schulen, Entwicklung Regionaler Beruflicher Bildungszentren
Amtliche Fassung, Stand 08.07.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 29 SchulG M-V verweisen
- § 106 SchulG M-V – Schulbezeichnung und Schulname
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