Die Berufsoberschule baut auf der Berufsschule und auf einer praktischen Berufsausbildung oder Berufsausübung auf und vermittelt auf der Grundlage des erworbenen Fachwissens vor allem eine weitergehende allgemeine Bildung. Sie gliedert sich in Mittelstufe (Berufsaufbauschule) und Oberstufe. Die Berufsaufbauschule umfaßt mindestens ein Schuljahr und führt zur Fachschulreife. Die Oberstufe umfaßt mindestens zwei Schuljahre und führt zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife.
SchG BW · Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983
§ 13 SchG BW – Berufsoberschule
Amtliche Fassung, Stand 16.12.2025.
Verweise
Vorschriften, die auf § 13 SchG BW verweisen
- § 16 SchG BW – Verbund von Schularten
- § 17 SchG BW – Bildungszentren
- § 30a SchG BW – Ziel und Anlass der regionalen Schulentwicklung
- § 89 SchG BW – Schul-, Prüfungs- und Internatsordnungen