Zum Inhalt springen
Zitierfest

SchG BW · Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983

§ 107b SchG BW – Deutsch-französische Abteilung mit Sektion »Französisch als Muttersprache« am Gymnasium in der Normalform

Amtliche Fassung, Stand 16.12.2025.

Der Besuch der deutsch-französischen Abteilung mit Sektion »Französisch als Muttersprache« eines Gymnasiums in der Normalform ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit und ohne Vorkenntnisse in der französischen Sprache neben der Hochschulreife gleichzeitig den Erwerb der französischen Hochschulzugangsberechtigung. Dem unterschiedlichen Kenntnisstand wird durch eine auch äußere Differenzierung im Fach Deutsch in den Klassen 5 und 6 sowie im Fach Französisch in der Unter- und Mittelstufe und eine Anpassung der Stundentafel Rechnung getragen. Für Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Vorkenntnissen wird Unterricht in der französischen Sprache auf muttersprachlichem Niveau erteilt. Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere in besonderen Bestimmungen zu regeln, insbesondere hinsichtlich der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die Abteilung, der Klassenbildung, der Stundentafel sowie der Unterrichtssprache in den einzelnen Fächern.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 107b SchG BW nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 107b SchG BW? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten