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Zitierfest

SächsSchulG · Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Schulgesetz – SächsSchulG)

§ 19 SächsSchulG – Ethik

Amtliche Fassung, Stand 17.08.2024.

(1) Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, besuchen den Unterricht in dem Fach Ethik.

(2) Im Fach Ethik werden den Schülern religionskundliches Wissen, Verständnis für gesellschaftliche Wertvorstellungen und Normen, Zugang zu philosophischen und religiösen Fragen sowie Fragen der globalen Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit vermittelt.