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Zitierfest

RVG · Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

§ 62 RVG – Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz

Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.

Die Regelungen des Therapieunterbringungsgesetzes zur Rechtsanwaltsvergütung bleiben unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 62 RVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 62 RVG? Zitiere den Wortlaut.“

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