Die Regelungen des Therapieunterbringungsgesetzes zur Rechtsanwaltsvergütung bleiben unberührt.
RVG · Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
§ 62 RVG – Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Claude § 62 RVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 62 RVG? Zitiere den Wortlaut.“